Um unsere Böden und das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen, muss per Gesetz gewährleistet sein, dass Abwasserleitungen wirklich dicht sind.
Für Gewerbetreibende gilt: bis 31.12.2015 muss jede Anlage, die gewerbliches Abwasser ableitet auf Dichtigkeit geprüft sein. Sollte dies bisher noch nicht geschehen sein, sollten Sie uns kontaktieren.
Für Privatpersonen gilt: bis zum 31.12.2025 sollte die Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen durchgeführt sein. Liegt das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, sollte diese Prüfung bereits bis 31.12.2015 gemacht worden sein.
Wir sind zertifiziertes Fachunternehmen für den Bereich Dichtheitsprüfungen
Mehr Infos darüber, wie die Dichtheitsprüfung technisch genau funktioniert, wer das machen darf und wieso diese Überprüfung so wichtig für unsere Umwelt ist, erfahren Sie auf den Seiten von www.dichtheitspruefung.sh, oder Sie Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.